EMV-Gesetz

Das EMV-Gesetz (EMVG) regelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, Systemen und Anlagen untereinander. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um.

Für die Einhaltung des Gesetzes ist die Bundesnetzagentur zuständig. Da die Bußgelder empfindlich sind (bis zu 1 mio €!) und die Agentur auch Produkte aus dem Verkehr ziehen kann, ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema sowie die Verwendung entsprechender Abhilfen (Netzfilter) für jeden Inverkehrbringer von elektronischen und elektrischen Produkten dringend zu empfehlen.

Daneben ist auch der zivilrechtliche Aspekt des EMVG zu beachten: eine Nichtbeachtung der EMV ist fahrlässig, d.h. in Schadensfällen erfolgt keine Deckung durch die Produkthaftpflichtversicherung. Bei fehlenden EMV-Messungen hat der Hersteller die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen (§ 276 Abs. 1 BGB) und haftet damit für Schäden, die sein Produkt verursacht.

Direkter Zugriff auf den Gesetzestext:
bundesrecht.juris.de/emvbg/index.html

Ein ausgezeichnetes Grundlagenpapier über die technischen Grundlagen der EMV können Sie hier herunterladen:
Basics in EMC and Power Quality.pdf

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