Aktuelles

2008-11-13

REACH Verordnung

Als Dienstleister stellt die Lacon Gruppe keine chemischen Stoffe her. Bei der Fertigung werden ausschließlich Komponenten verwendet, die vom Kunden gefordert und freigegeben sind.
Lacon hat derzeit keine Verpflichtung zur Registrierung bei REACH, aber als „nachgeschalteter Anwender“ Informationspflicht an seine Kunden.

Unter den folgenden zum Downloads bereitgestellten Daten und weitergehende Links können Sie sich über die Verordnung (EG) Nr.987/2008  informieren.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: